Seit dem 04.12.2010 gilt in Deutschland das neue Gesetz zur Winterreifenpflicht!
Dies besagt, das bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen verwendet werden müssen.
Als Winterreifen gelten wintertaugliche M&S Reifen (mit Schneeflockensymbol) dazu gehören auch Ganzjahresreifen.
Diese Regelung gilt auch für motorisierte 2-Räder aller Hubraumklassen!
Für Kraftfahrzeuganhänger gilt dies nur als Empfehlung.
Außnahmen: Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert haben. Außerdem sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Gleiches soll für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei gelten, wenn für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen erhältlich sind.
Bei Missachtung wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig, bei Behinderung oder Unfall sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
Weiterhin gültig ist die Regelung mit der Mindestprofiltiefe von 1,6mm - wobei alle Verkehrsclubs, Versicherungen und Vereinigungen eine Mindestprofiltiefe von 4mm empfehlen.
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